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Cezara-Lucia Vlădescu

Angabepflicht

Mit viel Freude teilen Unternehmen/Firmen/Einzelhändler bei einfacher
unschuldiger Nachfrage nur mit, sie seien von der Nährwertdeklaration
befreit, und das ist einfach falsch. Schlecht. Für alle Beteiligten.
Vor allem sollte die Freude der Befreiung etwas Beschämendes sein,
nicht stolze Mitteilung.

Ich erinnere an die Klage Liebeck vs. McDonald’s Restaurants, bei der
eine Dame sich mit dem McDonald’s Kaffee verbrüht und das Unternehmen
aus dem Grund auf Schadenersatz verklagt hat.
Die Jury hat ihr einen Betrag von fast 3 Millionen Dollar zugesprochen.
Im Jahre 1994. Kalkuliert man die Inflation dazu, kämen wir heute auf
einem Betrag über ca. $5 Millionen.

McDonald’s hat sich damals vor der Klage womöglich ebenfalls gedacht,
es sei nicht notwendig darauf hinzuweisen, dass frisch gekochter Kaffee
zur Verbrühungen führen kann.
Könnte man meinen – logisch, Watson.

Wenn es für einzelne Personen lebenswichtig ist zu wissen, wie viel
Fette, Kohlenhydrate, Zucker und sonstiges sich in einem Produkt
befinden, so kann sich der Hersteller des Produktes vor einer Klage
einigermassen schützen, wenn er diese Angaben macht.
Freiwillig oder aus gesetzlicher Verpflichtung.

Auch sollte bei allen Produkten nicht nur die Nährwertdeklaration ganz
genau aufgelistet sein – so muss angegeben werden, ob der Hersteller
genetisch modifizierte Inhaltsstoffe benutzt, welche der Gesundheit
schaden, oder ob das Produkt ausschliesslich aus biologischen
Inhaltsstoffen besteht.
Ab und zu ein Kuchen aus nicht-biologische Zutaten zu essen ist nicht
das Ende der Welt.
Bei regelmäßigem Verzehr kann dies zu Schäden führen, vor allem wenn
man sonst nur biologisches Essen zu sich nimmt, u/o zu sich nehmen
möchte.
Dass der Körper sich ebenfalls auf Drecksessen bis zum Hinfallen
einstellen kann, ist eine dufte Sache.
Verzichtet man aus verschiedenen Gründen auf genetisch modifizierte
Ernährung, so kann es vorkommen, dass einem bei der unwissentlichen
Aufnahme von Drecks-genetisch-modifiziertem Essen schlecht wird und
somit ein Fall von Körperverletzung entsteht, verursacht durch den
Hersteller des jeweiligen Produktes.

Bei Nahrungsergänzungsmitteln gilt das Gleiche.
In Deutschland sind Kultur und Wissen in diesem Bereich gleich minus
null. Deshalb wird oft betrogen – Vitaminpräperate werden meistens in
einer unbrauchbaren Bioverfügbarkeit und mit vielen versteckten
Zusatzstoffen verkauft.
Magnesium ist nicht gleich Magnesium, Vitamin C ist nicht gleich
Vitamin C, Vitamin D schon mal gar nicht so, wie man es in den
Geschäften oder Apotheken findet.
Die meisten Verkäufer sind gar nicht in der Lage, Fragen zu diesem
Thema zu beantworten.
Der Verkäufer in der Apotheke sollte aber sowohl den Unterschied
zwischen den verschiedenen B-Vitaminen, als auch die beste
Bioverfügbarkeit für jedes Nahrungsergänzungsmittel kennen.
Selbst 1 gr. Kohlenhydrat/Zucker für einen Typ 2 Diabetiker, eine
Person mit Insulin-Resistenz, Hypoglykämie, oder sonstiger
Kohlenhydrat-Unverträglichkeit, können zum Problem werden.

Wenn man ein Magnesiumpräparat kauft, macht es einen Unterschied, ob es
zur Hälfte aus Kohlenhydraten und Zucker besteht, oder ob gar kein
Zucker zugefügt wird.

Ebenfalls macht es einen Unterschied, ob man Kuchen oder Eis aus
biologischen Eiern und Milch isst und dazu, ja, eine Tonne Zucker, oder
ob alles Mist vom Supermarkt nebenan ist, der dich, trotz
Maskenbefreiung, nicht reinlässt, weil sie Milliarden vom Staat
bekommen.

Sich daran zu freuen, dass man keine Angaben zu dem Croissant, Kuchen
oder Nahrungsergänzungsmittel machen muss, ist eine Haltung, welche
irgendwann für irgendjemand zum heißen Kaffee wird.

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