BACK TO TOP

Cezara-Lucia Vlădescu

Cezara-Lucia Vlădescu

Petition 1 – Versicherungsschutz

Diese Petition hat eine Gesetzesänderung zum Versicherungsschutz als Ziel

 

Das Gesetz zur Pflichtversicherung ist m.E. in der aktuellen Form rechtswidrig, weil es die Möglichkeit zulässt, automatisch, d.h. ohne obligatorische Prüfung der Rechtmäßigkeit, strafrechtlich gegen die Versicherten vorzugehen.

In Deutschland herrscht Versicherungspflicht in bestimmten Bereichen und unter definierten Umständen.

Meldet ein Versicherungsunternehmen aus dem Bereich der Pflichtversicherungen die Unterbrechung oder den Ausfall eines Versicherungsverhältnisses an die Justizbehörde, so wird der Versicherungsnehmer automatisch zur Zahlung einer Ordnungsstrafe verurteilt.
Dies geschieht, ohne dass staatlicherseits überprüft wird, ob der Ausfall oder die Unterbrechung des Versicherungsverhältnisses rechtens war oder nicht.

 

Beispiel 1

Ein Versicherungsnehmer schließt eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab, mit jährlicher Vorauszahlung. Die Versicherung spricht zwei Monate nach Vertragsabschluss eine außerordentliche Kündigung aus und erklärt den Vertrag für aufgelöst.

Die Kündigung ist rechtswidrig.

Der Versicherte verlangt eine Fortführung des Versicherungsverhältnisses. Die Versicherung verweigert dies und meldet den Behörden die Nichtexistenz der Kfz-Versicherung. Der Versicherungsnehmer wird von den Behörden aufgefordert, einen neuen Versicherungsvertrag vorzulegen, zugleich werden ihm Verwaltungsgebühren berechnet.

Der Versicherungsnehmer erhebt Einspruch, weist auf die rechtswidrige Kündigung hin und legt der Behörde Nachweise dazu vor.

Die Behörde lehnt den Einspruch ab, mit dem Kommentar, es würde sich um eine „Privatangelegenheit“ zwischen dem Versicherten und der Versicherung handeln.

Die Behörde verhängt aber allein aufgrund dieser „privaten Angelegenheit“ weitere Bußgelder, entstempelt das Auto vorzeitig, der Versicherte wird zur Zahlung verschiedener Bußgelder verpflichtet … der Fall landet schließlich vor dem Amtsgericht.

Das Verfahren der Behörde gegen den Versicherten wird vom Amtsgericht eingestellt.

Einerseits behauptet die Behörde sich in „private Angelegenheiten” nicht einmischen zu können, anderseits wird allein aufgrund dieser privaten Angelegenheit der Versicherte willkürlich verurteilt.

 

Beispiel 2

Ein Versicherter ist privat kranken- und pflegeversichert und liegt mit der Zahlung seiner Versicherungsbeiträge zwei Monate im Rückstand.

Die private Krankenversicherung teilt der Behörde gegenüber mit, dass der Versicherte wegen angeblich dreier Monatsrückstände über keinen Pflegeversicherungsschutz mehr verfüge und deswegen in den „Notlagentarif“ überführt werde.

Die Meldung ist rechtswidrig, da der Versicherte nur mit zwei Monatsbeiträgen im Rückstand liegt. Erst drei Monate Rückstand erlauben eine Umstellung in den Notlagentarif.
Die Bußgeldstelle bestraft den Versicherten trotz Nachweises, zur Zahlung der Pflegebeiträge direkt an die Behörde und darüber hinaus mit einem Bußgeldbescheid.

 

Der Staat als Rechtsorgan, inklusive aller Ämter, Gerichte, der Polizei, der Politiker, existiert und arbeitet im Auftrag des Volkes, vertreten durch die einzelnen Bürger.
Daraus ergibt sich konsequenterweise, dass in einer Auseinandersetzung zwischen „Obrigkeit“ und den einzelnen Individuen, die Positionen beider Parteien angemessen abgewogen werden.

 

Diese Petition soll die rechtswidrige staatliche Bevormundung, in diesem Fall die ungeprüfte Übernahme einer falschen Behauptung durch die Versicherung, beenden und durch eine angemessenere, faire Maßnahme ersetzen.

 

Lösung Beispiel 1, Kfz-Versicherung

In Deutschland gibt es die Steuerpflicht, beginnend mit der Geburt, und endet über den Tod hinaus, denn man ist als Hinterbliebene verpflichtet Erbschaftssteuer zu zahlen.
Dass man zusätzlich auch noch Kfz-Steuer zahlen muss, ist nicht nachvollziehbar, denn diese Steuer bietet keine Leistungen an.
Daher ist mein Vorschlag, dass der Staat im Rahmen der Kfz-Steuerpflicht, ohne diese zu erhöhen, automatisch einen Kfz-Haftpflichtschutz anbietet.
Wer darüber hinaus Teil- oder Vollkaskoversicherungen vereinbaren möchte, kann eine zusätzliche Versicherung abschließen.

 

Lösung Beispiel 2, PKV

Eine rechtswidrige Kündigung bzw. eine Umstellung in den Notlagentarif darf bei vorliegendem Einspruch nicht ohne eine Gerichtsentscheidung stattfinden.

Denn: Die damit verbundenen gesundheitlichen, wie auch finanziellen Schäden, sind für den Versicherten nicht zumutbar.

Veranlasst die PKV rechtswidrig eine Umstellung in den Notlagentarif, so ist der Versicherte bis zur Aufklärung des Falles gezwungen, selber – die unter Umständen hohen – Kosten vorauszuzahlen.

 

Zu beiden Beispielen (Kfz und PKV) muss rechtlich geregelt werden, dass eine Kündigung/Umstellung seitens der Versicherung, gegen welche der Versicherte Einspruch einlegt, nicht ohne Rücknahme des Einspruches oder eine Einigung oder ein Gerichtsurteil, vorgenommen werden darf.

 

Damit wird gesichert, dass für den Versicherungsnehmer keine ungerechtfertigten Nachteile entstehen.

Hier Petition unterschreiben:

Versicherungsschutz

Check out our