Lieferung und Leistung
im Namen Sonys, des Warners und des Heiligen Universums.
MetaGoogle.
Es muss ca. 2011 sein als ich mir dachte, meine Videos auf YouTube zu veröffentlichen.
Für mich stellte dies eine praktische Alternative zu einer Internetseite dar. Ohne sonstiges Hochladen von Informationen, sich umzuschauen, wie man eine Internetseite aufbaut, ohne zusätzlichen Kenntnisse, oder viel Drum und Dran. Einfach eine bequeme Art und Weise, um meine Musik und Interpretationen online zu präsentieren.
Alles gut und alles lustig. Ein paar Zuschauer gab es immer. So wie der gute Mensch es mag, war die Anzahl der Besucher unterschiedlich, abhängig von meinem Aussehen. Je auffälliger auf dem kleinen Vorschaubild in der Leiste, desto mehr Besucher.
Und wenn man meint, diese Sache mit dem Aussehen und den Haaren sei eine reine „Frauensache”, da täuscht man sich. In der klassischen Welt scheint das optische bei Männern seltsamerweise eine noch größere Sache zu sein – jedoch, wenn man den Kreis besser kennt, ist das alles gar nicht mehr so seltsam – anders als bei der Auto-Analogie heißt es in dem Fall: Je größer die Frisur bei Männern, desto größer die Karriere.
Nicht, dass die Auto-Analogie nicht gleichzeitig angewendet werden kann.
Im Namen Sonys
Eines Tages erhielt ich eine überraschende E-Mail mit dem Vermerk, mein Video sei gesperrt, da die Aufnahme Sony gehört und Künstler „x” der Interpret sei.
– „Es muss sich um eine Spam-E-Mail handeln.”
Dachte ich.
Nun überprüfte ich mein YouTube-Konto und stellte fest, nicht nur dass ich plötzlich über keine Rechte meines heiligen Eigentums verfüge (Ton, Bild, Bezeichnung, Abspielen, Verwendung, usw.), weil diese angeblich „Sony gehören“, so klaute man mir meine eigene Identität und ersetzte diese durch eine andere.
Ich erhob Einspruch, und dachte, dass das Anliegen damit geklärt sei.
…
Nein.
Nichts wurde geklärt. Es wurde weiterhin behauptet, es sei jemand anderes der Interpret. Ah so…natürlich… und dass die Urheberrechte Sony gehörten, die dadurch die Einnahmen an sich selbst umleiteten.
Hm … irgendetwas war da noch. Ja. Genau.
Später wurden im Rahmen des „YouTube Partner Program“ Einnahmen aus Werbung, anstatt zwischen mir und anteilig YouTube ausbezahlt, nur noch zwischen den jeweiligen Unternehmen – welche behaupteten, über die Urheberrechte meiner Videos zu verfügen – und YouTube großzügig verteilt.
Das YouTube-Partner-Program ermöglicht den Besitzern der Urheberrechte unter anderem, Einnahmen aus Werbungen zu erzielen – ich lade ein Video auf YouTube, dessen Urheberrechte mir gehören. Für jede Werbung, oder jeden Klick auf einer Werbung erhalte ich von YouTube/Google als Inhaber der Urheberrechte – Stand 03.10.2025 –
55% für längere Videos
45% für Kurz-Videos
Da ich aber aus der Gleichung rausgeschmissen wurde, was gegen das Kartellgesetz verstößt, und die interne heimliche Vereinbarung zwischen Google und von mir abgekürztem SWU (Sony Warner Universal) nicht bekannt ist, kann ich nicht gar nicht nachvollziehen wieviel Geld mir entgangen ist.
Fakt ist: Anstatt dass ich mit meinem Eigentum Einnahmen erwirtschafte, kamen die 4 Großen – Google und SWU und sagten – „Uuuu, das gefällt mir, das schnappe ich mir, mache Geld damit.“
Weiterhin stellte ich neue Videos auf YouTube und immer mal wieder bekam ich dieselben Warnungen in Bezug auf verschiedene Werke.
Sogar Videomitschnitte aus Konzerte, auf denen ich eigene Kompositionen vorgeführt habe, wurden angegriffen.
In diesem Zeitraum habe ich alle Plattenfirmen kontaktiert, aufgefordert dies zu unterlassen, und die illegal erwirtschafteten Einnahmen auszuzahlen.
Ignoranz ist das großartige Entgegenkommen, welches ich ihrerseits erhielt.
Bedeutenswert ist die Tatsache, dass Deutschland für das Jahr 2024 sich den 4.ten Platz in der Liste der größten Musikmärkte weltweit gesichert hat (nach USA, Japan und UK).
Europa sichert sich als größte Region den zweiten Platz mit einem Marktanteil von über 29,5 %.
Wie viele Milliarden auf der Art und Weise an den Unternehmen ausbezahlt wurden, für illegal angegebenen Urheberrechte, bleibt die große Frage.
Was keine Frage, sondern eine Tatsache ist – die Beteiligten haben davon gewusst.
Sony ergatterte im Jahr 2024 USD $10.30 Milliarden Einnahmen (Archiv) aus deren Musikverlag (Sony Music Publishing) und Betrieb von Musikaufnahmen (Recorded Music).
In Deutschland sieht der Jahresabschluss Sonys Music auf Bundesanzeiger.de, unter der Sparte GEMA (die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) folgendermaßen aus:
Quelle: https://www.bundesanzeiger.de
Wobei es noch einen „Sony Publishing“ gibt (Verlag), welcher direkt Urheberrechte aus „dessen“ Katalog sammelt.
Quelle: https://www.bundesanzeiger.de
Die Plattenfirmen verfügen über zahlreiche, bald endlose, Unter-unternehmen/Tochtergesellschaften.
So eine Konstellation bietet die Möglichkeit einer steuerlichen Oase. Ein nie-mehr-findenden-Faden.
Es mag sein, dass alles richtig ist. Oder gemacht wird, dass es richtig ist.
In der Praxis stößt man jedoch, als sozusagen „Konkurrent“ auf dem Markt blind gegen eine Wand. Konzertveranstalter, Musikzeitungen, Radio-Sender, Festivals … meinen Sie, dass diese Leute unabhängig voneinander sind?
Es gibt allein innerhalb derselben Plattenfirmen, samt deren – bald in der Anzahl unendlichen – Tochtergesellschaften, Kriege zwischen den Vertragsnehmer. Die sogenannten SWU – „Künstler“.
Da bleibt wenig übrig für das Proletariat.
Um in den Worten eines Universal – Künstlers, Jacques Brel, zu sprechen:
“Les bourgeois c’est comm’ les cochons
Plus ça devient vieux, plus ça devient bête”
Quelle: https://www.bundesanzeiger.de
Unter all diesen Auflistungen befindet sich ein kleiner Hinweis auf Einnahmen von GEMA.
Was ist GEMA, was geht da ab?
GEMA wird als Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte bezeichnet und funktioniert nach dem Model: Ich als Mitglied bevollmächtige GEMA bzw. räume die Nutzungsrechte ein, damit GEMA Einnahmen meiner Urheberrechte von Veranstalter, Sender, Plattformen, oder Musiknutzer einholen darf.
Diese Einnahmen werden als Tantieme (Vergütung/Einnahmen) bezeichnet.
In der Regel zahlen Unternehmen für eine jährliche allgemeine Lizenz eine Pauschalgebühr an GEMA.
GEMA zahlt den Mitgliedern, die individuell gestalteten Tantiemen zu einem späteren Zeitpunkt aus.
z.B. ein Konzertveranstalter, oder Radiosender zahlt nicht pro Wiedergabe die tatsächliche Tantieme, welche der Betroffene (Künstler) als Mitglied bei der GEMA erhält, sondern eine einmalige Pauschale als Jahresgebühr an die GEMA.
GEMA erhält die Gebühr der vereinbarten Lizenzpauschale und zahlt gemäß der festgelegten Auszahlungstermine – meistens mindestens ein Jahr nach den entstandenen Aufführungen – die individuellen Tantiemen den betroffenen Mitgliedern aus.
So würde ich für Aktivitäten aus dem Jahr 2025 erst im Herbst 2026 oder sogar später die Ausschüttung erhalten.
Man hat natürlich auch die Möglichkeit kein Mitglied zu sein. In dem Fall werden die Höhe und die Auszahlung der Tantieme aus Urheberrechten individuell zwischen dem Künstler und den jeweiligen Parteien verhandelt.
Zusätzlich gibt es die GVL – Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten.
Simpel erläutert – Während GEMA für eigene komponierte Texte und Musik zuständig ist, kümmert sich die GVL um die Verwertung von Leistungsschutzrechten. z.B. wenn ich Musik klassischer Komponisten spiele/aufnehme, erhalte ich Einnahmen für die Nutzung/Wiedergabe dieser Aufnahme, aber nicht für die Urheberrechte als Komponistin. Es sei denn ich spiele zu dem Werk z.B. meine eigene Kadenz, eigene Verzierungen, oder sonstige Improvisationen.
Grundlage der Tätigkeit GVLs, laut Angaben, bietet das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz.
“3. Grundlagen des kollektiven Wahrnehmungsrechts
Bei einem Musiktitel ist zwischen dem Urheberrecht am Musikwerk (Komposition und Text) und dem Leistungsschutzrecht an der Aufnahme (Herstellung und Interpretation) zu unterscheiden. Beide Rechte werden lizenziert und vergütet. Die Lizenzierung der Urheberrechte erfolgt dabei in der Regel über Verwertungsgesellschaften, die mit der sogenannten kollektiven Wahrnehmung bestehender Rechte betraut werden.”
Bei Sony, Warner und Universal heißt alles “copyright”. Was an sie ausbezahlt wird.
Die Idee an sich, Mitglied einer solchen Gesellschaft zu sein, ist einerseits praktisch, denn sie kümmern sich darum, dass ich mein Geld aus Urheberrechten erhalte.
Bringt andererseits auch verschiedene Aspekte mit sich, welche weniger erfreulich sind. Unter anderem, inwiefern die Höhe der Tantiemen dem Wert eines Werkes entspricht – z.B. die Tantieme erhöht sich, je größer die Bühne ist.
Zwar könnte mich das nicht mal im Kleinsten jucken oder Hämorrhoiden hervorrufen, weil ich außer klassischer Musik noch andere Richtungen angehe, bei denen eine größere Bühne eher geboten ist.
Als klassischer Komponist oder Interpret – selbst bei Nachfrage – finde ich es unter Umständen unvorteilhaft Konzerte auf riesigen Bühnen, oder Stadien, anzubieten.
Selbstverständlich, bei einmaligen Events, mit einem entsprechend angepassten Repertoire, geht das. Aber nicht, wenn es darum ginge auf „Tour” zu gehen, Räume mit 50,000 Besuchern als klassischer Pianist/Komponist zu belegen und Kompromisse wegen des passenden Repertoires anzugehen. Die Spannung eines „pianissimos” würde bei solchen großen Räumlichkeiten komplett verschwinden, da ich die Lautstärke dementsprechend anpassen müsste.
Somit ergibt sich das Problem: Während ich für ein Bach-Konzert mit eigenen Verzierungen bei einem Publikum mit 1.000 Besucher, einen Betrag „x” aus Urheberrechten erhalten würde, würde ich bei einem Konzert mit Musik der etwa „gängigen“ Stilrichtungen bei einem Publikum mit 10.000 Besucher und einer entsprechend größeren Bühne, das x-fache erhalten.
Obwohl die Bewertung der Kunst von diesen zwei Kategorien nicht vergleichbar ist. Nicht die Kunst an sich wird bewertet, sondern lediglich die Menge der Zuschauer/Hörer.
Ferner besteht die Problematik der Vereinbarungen hinter den Türen zwischen solchen Gesellschaften und den Lizenzbeziehern.
Nach siebenjährigem Streit, einigten sich Ende 2016 GEMA und YouTube auf eine Vergütung für Wiedergabe von abgespielten Videos.
In diesem Zeitraum waren manche Videos der GEMA-Nutzer in Deutschland seitens YouTubes gesperrt.
YouTube sah sich einerseits nicht als verpflichtet, eine Lizenz von GEMA zu beziehen, auch wenn das Unternehmen entsprechend eines Radios- und TV-Senders Musik und Videos von Künstlern anbietet, betreibt und auch Gewinne erzielt. Auch war YouTube nicht bereit, eine höhere Vergütung, als die damalige angebotene, zu zahlen.
Auf wie viel Geld sich GEMA und YouTube am Ende geeignet haben, wurde damals beiderseits verheimlicht. Bekannt war nur, wie viel pro Stream seitens GEMA ausbezahlt wird.
Immerhin stiegen die Einnahmen GEMAs nach der Einigung mit YouTube auf mehr als eine Milliarde.
Als Mitglied steht man eher im Dunkeln.
Was jedoch überall konstant und blendend Hell bleibt, ist die Tatsache, dass es nicht darum geht, Kunst anzubieten, sondern Geld zu machen. Was wiederum der Kunst schadet, obwohl es möglich wäre, Geld mit Kunst zu machen. Ja, mit ein bisschen Bemühung, denn die langsame Zerstörung der letzten 100-Jahre des „Kunstgeschäfts“ ist auch nicht so leicht zu reparieren.
Aber es ist möglich.
Kunst zu retten, und nicht mehr als eine bedeutungslose verlorene Kanone des Universums verrecken zu lassen.
des Warners
Nach zahlreichen Warnungen und gleichzeitig Einsprüchen meinerseits, erhielt ich eines Tages die Meldung, dass mein Konto wegen angeblichen Missbrauchs der Richtlinien gesperrt wurde.
In dem Fall war es Warner (Warner Music Group, abgekürzt als WMG), welcher die Sperre anordnete.
Auf Befehl, ja wohl, yes sir.
Wenn man sich die Marktverteilung der Musik- und Verlagsbranche anschaut, welche in vier Teile geteilt wird (Sony, Warner, Universal und den restlichen Anteil an „unabhängige“ Unternehmen oder aus dem englischen „Independent Labels“), befindet sich Warner in der Hierarchie der einzelnen Unternehmen auf dem dritten Platz.
Die Struktur bei Warner unterscheidet sich nicht groß vom Sony – viele Unter-unternehmen/Tochtergesellschaften, Forderungen gegen diese, weniger Einnahmen aus Urheberrechten angegeben, diverse Fremdformulierungen über „Copyright“ „Lizenz“ und Sonstiges.
Man merke bei allen Unternehmen die Zeile „Forderungen aus Lieferung und Leistungen“, was laut Erläuterung Warners sich auf die GEMA bezieht.
Sony und Warner freuen sich auch über andere Gemeinsamkeiten.
Mit 67,4 Millionen (Warner) und 33,7 Millionen (Sony) stehen die Unternehmen als große Betrugshelden dar, durch den Skandal um die „Steuererleichterung für Videospiele“ aus England, welche sie ausnutzten.
Solche Fälle gibt es öfter als man denkt, merkt, davon groß erfährt.
und des Heiligen Universums
Ähnlich wie Sony erfreute sich Universal Music, als größte Plattenfirma weltweit, über €2,12 Milliarden Einnahmen, allein durch deren Verlag (also eine Quelle um Einnahmen aus Urheberrechten zu kassieren).
Ob die Millionen-Zuschüsse allein aus Deutschland, welche Plattenfirmen vom Staat erhalten, etwas mit dem Vertuschen dieser Akte zu tun haben? Frage ich mich heute, mehr als 10 Jahre später und jährlich Milliarden Umsatz Weltweit pro Unternehmen, allein aus Wiedergaberechte/Copyright/Urheberrechte/Lizenz und den sonstigen angegebenen Begriffen.
Ähnlich wie bei den anderen: Verschiedene Tochtergesellschaften, „Lieferungen und Leistungen“ und interne Forderungen.
Ich gehe davon aus, dass es an finanziellen Gründen liegt, weshalb man sich um den Spieß dreht. Wenn man hinter sich einen Ernst & Young als Berater hat, so kann man es erfolgreich gestalten.
Jedoch so … im Geschmack … ist alles um diesen Fall ähnlich wie bei der CumEx-Affaire.
Meine eigene CumEx-Affaire.
Sich fast 15 Jahre lang als Inhaber meiner Urheberrechte durch eine missbrauchte Identität zu erklären, sowohl Einnahmen zu erwirtschaften für inexistente Aufnahmen als auch Aufwendungen aus dem gleichen Szenario abzusetzen.
Gemäß dem bekannten „I did not have sexual relationships with that woman“, was später vom „Epstein didn’t kill himself“ übertrumpft wurde, von der eigenen Selbstübertreffung „there is no client list“ eingeholt, so stehe mir der Teufel bei, nun sage ich es jetzt schon mal im Voraus:
„ich habe meine Urheberrechte nicht verkauft, nicht verschenkt, nicht abgegeben“.
Ich kann mich noch an die Zeit erinnern, an der es mehrere, verschiedene, unterschiedliche Plattenfirmen der Öffentlichkeit bekannt und sichtbar waren, außer den jetzigen drei.
EMI, BMG, RCA, HMV, PolyGram, Deutsche Grammophon, Decca, u.a.
Viel zu schnell und viel zu schlecht änderte sich die Musikwelt durch die Auflösung und Verteilung der damals vorhandenen Einzelplattenfirmen unter den heutzutage nur noch existierenden Sony, Warner und Universal.
Es erinnert ein bisschen an die Zeiten, an denen man sich über die Auswahl und Einzigartigkeit der Mobiltelefone erfreute, durch die damaligen existierenden verschiedenen Unternehmen. Man vergleiche dies mit heute.
Das hat man davon, wenn nur noch ein schlechtes Monopol herrscht, das alles kontrolliert und sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Kartellamt oder die jeweiligen Verbraucherverbände nicht handeln.
Ein Monopol, ein Zwang etwas zu benutzten, das man nicht will, nicht benötigt, schädigend ist. Das Monopol an sich wäre nicht das Problem, wenn es sich positiv auswirken würde.
Das wäre dann wohl der Himmel, denn hier auf der Erde zeigt die Industrie, dass dies ein fataler Fehler und eine gefährliche Entwicklung darstellt.
Man hat bereits mit der Luca-Applikation einen gegen die Grundrechte verstoßenden Zwang während „Corona“ getestet, welcher – nebst der Maskenaffäre – eine der größten Geldschiebereien dieser Zeit darstellte.
Zum Glück zahlte der Bürger das Geld an die Erfinder für diese wunderbare, nutzlose, aber überwachungsfreudige Applikation.
Telekom-Chef erfreute sich darüber und Jens Spahn verzieh sich selbst.
Irgendwie … würde ich lieber versuchen, SMS-Nachrichten via Excel zu versenden, so wie damals … in 2002, als von Apple, Samsung und Xiaomi abhängig gemacht werden zu sein.
Nur noch 3 Mobiltelefonhersteller, nur noch 3 Plattenfirmen.
Auch wenn manche einzelnen Plattenfirmen noch existieren, haben sie an Charme und Bedeutung verloren.
Sie existieren durch das schadende Monopol eher als Tochtergesellschaften und verzwickte Gelegenheit, um Investitionen in das eigene Unternehmen als Belastung abzuschreiben.
Erneut stellt sich (ironisch) die Frage, warum Missbrauchsfälle ignoriert werden…
Es ist nicht nur das Kartellamt, welches im Falle Facebook/WhatsApp gescheitert ist.
Das Kartellamt, die Staatsanwaltschaft, BaFin, BMJV, und sonstige dafür gedachte Überwachungsinstitutionen haben vor allem die Kunstbranche fallen lassen.
Diejenige Situation, in der ich mich befinde, kommt nicht überraschend vor, wenn man sich den Ablauf anschaut.
Die steigenden Zahlen (Archiv) der Einnahmen aus Urheberrechten (wessen …?) beweisen, dass der Mensch nicht vereinbar mit Menschlichkeit ist.
Man macht Gesetze, um Missbrauch zu ermöglichen, jedoch selten um Gerechtigkeit zu sichern. Und wenn, dann ist es immer aus eigenem Interesse. Das ist menschlich. Wenn man der einzige Mensch auf Erden wäre.
Ungerechtigkeit, welche im Körper eines anderen Menschen Gestalt bekommt, ist ein Geschenk. Eine Chance, das Böse zu erkennen und zu handeln, bevor sich der Virus nach einer neuen Wirtszelle umschaut.
Jahrelang hat man sich weltweit über ähnliche Betrugsfälle beschwert. Niemand hat gehandelt, es blieb bei einzelnen Kommentaren im Internet und fehlenden Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft.
Im Sinne eines Verstoßes gegen das Kartellgesetz wurde ich aus dem Markt vertrieben und musste zwangsweise meine sozialen Medien, welche ich beruflich benutzt habe, schließen.
Jedoch erfuhr ich, dass sämtliche Nutzer, die meine Musik oder Videos ordnungsgemäß benutzten, dieselben Angaben und Urheberrechtsansprüche von SWU erhielten.
Oft wurden sogar nicht nur andere Interpreten, sondern auch andere Stücke angegeben.
Als ich testweise ein neues Konto bei sowohl Facebook als auch Instagram eröffnete, wurde ich mit Sperren überflutet.
Diesmal waren nicht nur Ansprüche eines einzigen Unternehmens mit einem einzigen Interpreten angegeben, sondern 2, 3, 4, 5+ fremde Menschen sollen gleichzeitig der Interpret der gleichen Audio-Datei sein.
Nur das LGBTQ+EUOEURPIWEUEP03294802938542=? kommt der Absurdität nahe.
YouTube, Facebook und Instagram (Meta), obwohl sie ebenfalls über den Betrug und Missbrauch informiert wurden, haben meine Meldungen ignoriert, während sie einen Teil der Gewinne für sich selber behielten/behalten.
Urheberrechte / Leistungsschutzrechte sind das Wertvollste – geschäftsmäßig gesprochen – das man besitzen kann.
Nicht umsonst kassieren die jeweiligen Unternehmen jährlich Milliarden davon.
MetaGoogle
Ende 2017 / Anfang 2018 kam je ein Vertrag zustande zwischen den drei Möchtegern- „Musik“Giganten (Sony, Warner, Universal) und Meta (Facebook/Instagram), welcher es den Nutzern der erwähnten sozialen Medien ermöglichte, Inhalte mit Musik aus dem Katalog der Plattenfirmen zu teilen.
Die Verträge wurden seitdem erneuert und bestehen bis zum heutigen Tag.
Es wurde behauptet, die Sperren seien auf Basis eines automatischen Verfahrens entstanden – kein Kommentar zu der ganzen Angelegenheit, einem Computer das Sagen und Entscheidung zu überlassen – das mag sein.
Aber zum einen gibt es Parameter, welche eingesetzt wurden, und Referenz-Audio-Dateien, um die Aufnahme zu erkennen, zum anderen gab es genügend Beschwerden, um dafür sorgen zu müssen, dass man sich nicht strafbar macht.
Der Betrug besteht weiterhin, und das seit 2011.
Die Täter hatten und haben Kenntnis darüber, benutzten jedoch weiterhin diesen Bandentrick, welcher sogar verbessert wurde – während ich auf Meta noch bis vor einiger Zeit genaue Angaben zu dem angeblichen Inhaber der Urheberrechte erhielt, sodass ich zumindest wusste, an wem meine Tantiemen ausbezahlt werden, haben sich Meta und die drei Unternehmen etwas besseres ausgedacht – seit einiger Zeit erhalte ich nur noch eine allgemeine Information darüber, dass die Urheberrechte der Videos, welche mir gehören, von jemand anderem in Anspruch genommen wurden. Ohne weitere Angaben, wie in der Vergangenheit. Ob es sich um Sony, oder Warner, oder Universal handelt.
Eine andere benutzte Phrase ist – dass mein Video über möglicherweise urheberrechtlich geschützten Inhalt verfügt.
Bei manchen Videos war es nicht mal möglich eine Beschwerde einzuleiten, und in manchen Fällen hat es zwei bis drei Jahre gedauert, bis die verantwortlichen Musik-betäubenden-Ratten mir erlaubten, meine eigene Aufnahme, zu der ich die einzige Inhaberin der Urheberrechte bin, zu verwenden.
Moment – jedoch nur unter „fair use“, also „faires Nutzen“. Dies bedeutet, dass nicht ich, sondern sie die Einnahmen aus meinen Urheberrechten erhalten.
Manchmal wurden meine Aufnahmen gesperrt – natürlich wegen Putin – manchmal komplett von Meta gelöscht.
Manchmal erhielt ich Beschwerden von Nutzern, denen ich die Erlaubnis einräumte, meine Musik oder Video zu nutzen, und verlor fast alle meine Abonnenten. Ich wurde wie eine Betrügerin dargestellt.
Meine eigene Schwester schickte mich zum Teufel während sie sagte, nie wieder irgendetwas von meinen Aufnahmen auf sozialen Medien zu benutzen, aufgrund der ständigen Mahnungen diesbezüglich.
Wenn es um deren Interesse geht, so verklagen Sony, Warner und Universal andere auf Milliarden, auch wenn der strafrechtliche Charakter und Schaden bei Weiten nicht so gravierend ist.
Sie sind sowohl gegen Verizon im Juli 2024 vorgegangen und haben auf mehr als 2,6 Milliarden verklagt, als auch gegen Altice in 2023.
Mit Altice einigten sie sich auf 1 Milliarde an Entschädigung.
Auch verklagen sie – so wie auch richtig – bei Urheberrechtsverletzung, dabei begehen sie die größte aller Zeiten.
Die zuständigen Behörden – Kartellamt, Finanzamt, Staatsanwaltschaft haben zunächst die Verpflichtung, sich mit dem Problem zu beschäftigen.
Meiner Erfahrung nach scheinen manche entweder nicht mal zu wissen, was eine Urheberrechtsverletzung in der Kunst bzw. Musik bedeutet.
Das, oder es gibt Anweisungen intern, dagegen nicht vorzugehen.
Selbst mit bekannten spezialisierten Anwälten habe ich die Erfahrung gemacht, dass es an Verständnis in dieser speziellen Sparte der Musik fehlt.
Darüber hinaus arbeiten die meisten Anwälte auf Stundenhonorar, was die Möglichkeit vielen einzelnen Nutzern, die Einsprüche durchzusetzen, begrenzt, und vor allem scheitert es an der gewollten Rechtslage:
Während man aus dem Ausland meist nur das Schlechteste importiert, hat man genau das Beste an das amerikanische System absichtlich nicht als Modell für mehr Rechte gegen Monopole eingeführt – die Prozessführung mit einer Jury aus Bürgern, die nicht zu der blinden und schmutzigen Elite der oberen Schicht gehören, deren Mitgefühl und Verständnis für den Alltag eine Rolle spielen könnte – sei es, wenn es sich um eine Machtlosigkeit gegenüber einer mächtigen Person handelt, jemand, der schon mal erlebt hat, wie es sich anfühlt machtlos und ängstlich gegenüber einer anderen Person zu fühlen. Damit in Deutschland endlich “punitive damages” (Entschädigung mit Strafcharakter) und entsprechende Geldstrafen ausgehändigt werden.
Wenn man in Deutschland Opfer einer Gewalttat wird, wenn ein Täter gegen ein Näherungsverbot verstößt, wenn man selber von Datenschutzmissbrauch betroffen ist, so werden Strafen in hohen Beträgen ausgehändigt. Diese Strafen sind jedoch als „Bußgeld“ gegenüber dem Staat von dem Täter zu zahlen und nicht an das Opfer.
Das, was die Opfer erhalten, ist beleidigend.
In Deutschland scheint die Rechtslage dafür gedacht zu sein, um Missbrauch zu ermöglichen.
Das Denken der Menschen ist entsprechend angepasst – „bescheiden“ zu sein, zu „sparen“, zu „leiden“. Bloß nicht dem anderen was Gutes gönnen. Sich ständig zu schämen. Aber gleichzeitig mit dem Finger auf die „bösen Reichen“ zu werfen?
Mit dieser Denkweise schafft man nie einen Ausgleich auf dem Weg zu Gerechtigkeit.
Ja, man sollte nicht jeden wählen und entscheiden lassen. Jede Lage im Leben ist der Frage Vor- und Nachteile ausgesetzt.
Wenn Polizei, Richter, Staatsanwaltschaft und Staat jedoch von Grund aus sich hinter den Monopolunternehmen stellen und nur noch als deren Pförtner handeln, so müssen wir als Menschen einander helfen und selber das Strafmaß u/o Urteil aushändigen.
Wenn ein Richter dies nicht tun kann, dann soll es eine Jury machen.
Inwiefern GEMA und ähnliche Unternehmen (GVL) von diesem Missbrauch gewusst haben, bleibt abzuwarten. Spätestens mit meiner Meldung haben sie nun Kenntnis darüber erhalten.
Meta und YouTube sowie Sony, Warner, und Universal sind schon seit 2011 stets angeschrieben, angemahnt, und zur Unterlassung aufgefordert worden.
Die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls davon gewusst.
Meine eigenen Kompositionen, Lieder, Kadenzen, eigene Improvisationen auf Basis klassischer Werke, Aufnahmen, etc. … meine Urheberrechte und die aus dem Bereich des Leistungsschutzrechts wurden missbraucht, und jemand anders hat die Tantiemen, auf Basis falscher Angaben, einkassiert.
Dass drei der größten Unternehmen weltweit sich so einen Spass(t) leisten und unbestraft davonkommen, widerspiegelt nicht das Versagen der Behörden, sondern ganz konkret deren Handeln angesichts folgender Verstöße:
• Unerlaubte Beeinträchtigung der Verwertungsrechte (§§ 15–17, 97 UrhG)
• Verletzung des Rechts auf Namensnennung und Identitätsklau (§ 13 UrhG)
• Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung (§ 107)
• Verletzung von Leistungsschutzrechten (§§ 77, 78 UrhG)
• Falsche Zuordnung und Sperrung als Eingriff in Persönlichkeits- und Verwertungsrechte (§§ 12–15, 97 UrhG)
• Täuschung und Verwechslungsgefahr (§§ 3, 5 UWG)
• Betrug (§ 263 StGB)
• Urheberrechtsverletzung als Straftat (§ 106 UrhG)
• Verstoß gegen faire Zugangsregeln (Art. 6 DMA)
• Gehilfenschaft zu Betrug (§ 263 StGB i. V. m. § 27 StGB)
• Gehilfenschaft zu unerlaubter Verwertung (§ 106 UrhG i. V. m. § 27 StGB)
• Ungerechtfertigte Bereicherung / Bereicherung fremden Güter (§ 812 BGB)
• Unrechtmäßige Verteilung von Tantiemen (§§ 28, 52 UrhG)
• Verletzung von Verträgen (§§ 305 ff. BGB)
• Missbrauch marktbeherrschender Stellung (§ 19 GWB)
• Kartellverbot (§ 1 GWB)
• EU-Kartellrecht (Art. 101, 102 AEUV)
• Irreführung und Täuschung (§§ 3, 5 UWG)
• Behinderung (§ 4 UWG)
• Verletzung von Treu und Glauben (§ 242 BGB)
• Verwertungsgesellschaften-Recht (§ 52 UrhG i. V. m. VGG)




